Barrierefreiheit (BFSG): Website-Audit für Unternehmen in Köln und NRW
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – digitale Barrierefreiheit ist damit für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern Pflicht. Als Web-Agentur in Köln prüfen wir Ihre Website auf die gesetzlichen Anforderungen und setzen die nötigen Anpassungen direkt mit um.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Banking- und Zahlungsdienste, Telekommunikationsdienste sowie viele digitale Dienstleistungen mit Verbraucherbezug. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind ausgenommen – für alle anderen empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung.
Unser Barrierefreiheits-Audit: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Website
Wir analysieren Ihre Website nach dem Stand der Technik (WCAG 2.1, Level AA) und zeigen konkret auf, wo Handlungsbedarf besteht:
- Technisches Audit: Screenreader-Kompatibilität, Tastaturbedienbarkeit, Kontraste, Formulare
- Priorisierte Maßnahmenliste: Was ist gesetzlich zwingend, was ist "nice to have"
- Umsetzung: Wir setzen die Anpassungen um oder begleiten Ihr Team dabei
- Barrierefreiheitserklärung: Wir unterstützen Sie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erklärung
Warum sich Barrierefreiheit für Sie lohnt
- Rechtssicherheit: Erfüllen Sie die Anforderungen des BFSG und vermeiden Sie Bußgelder.
- Größere Zielgruppe: Rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung – barrierefreie Seiten erreichen sie und viele mehr (mobil, ältere Nutzer, Nutzer mit Sehschwäche).
- Verbessertes Nutzererlebnis: Eine barrierefreie Website sorgt für mehr Zufriedenheit bei allen Nutzern – unabhängig von ihren Fähigkeiten.
- SEO-Vorteile: Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen (Alt-Texte, Struktur, Ladezeit) verbessern gleichzeitig Ihr Ranking.
Häufige Fragen zum BFSG
Noch Unklarheiten zum BFSG? Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu Ihren Pflichten.
Frage stellenAb wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen. Für bestehende Dienstleistungsverträge gelten teilweise Übergangsfristen bis 2030.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen und die Bereitstellung nicht konformer Angebote untersagen.
Reicht ein Hinweis im Cookie-Banner auf Barrierefreiheit?
Nein. Erforderlich ist eine technisch barrierefreie Umsetzung nach WCAG 2.1 AA sowie eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung.
Was kostet ein Barrierefreiheits-Audit?
Der Aufwand hängt von Umfang und Ausgangslage Ihrer Website ab. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Haben Sie Fragen zum Thema "Barrierefreiheit"?
Wenn Sie mehr über das Thema Barrierefreiheit wissen möchten, oder über die Internetagentur Einmahl WebSolution GmbH in Köln, rufen Sie uns einfach an.
oder fragen sie direkt an über unser Online-Kontaktformular