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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Einmahl WebSolution GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.einmahl.de/ und wurde am 20.05.2025 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Die Einmahl WebSolution GmbH bietet individuelle Weblösungen für Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen an. Unsere Dienstleistungen umfassen Konzeption, Entwicklung und Betreuung barrierefreier Websites mit TYPO3, WordPress und Node.js. Wir realisieren digitale Projekte mit Fokus auf Nutzerfreundlichkeit, Datenschutz und Suchmaschinenoptimierung. Unser Produkt „Signage Flow“ ermöglicht die zentrale Verwaltung von digitalen Informationsanzeigen im Browser. Alle Leistungen werden DSGVO-konform umgesetzt. Unsere Webprojekte unterstützen Screenreader, lassen sich per Tastatur bedienen und erfüllen die Anforderungen der BITV 2.0. Nach der Beauftragung erfolgt eine strukturierte Umsetzung mit Planung, Entwicklung, Testphase, Veröffentlichung und laufender Betreuung. Kunden erhalten auf Wunsch Schulungen und technischen Support. Ziel ist ein vollständig barrierefreier, effizienter und zukunftssicherer Webauftritt.

Konformitätsstatus

Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A

Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode

Mit Hilfe der folgenden Methode hat Einmahl WebSolution GmbH die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:

  • Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
  • Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
  • Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.

Feedback und Ansprechpartner

Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Andreas Einmahl
Peter-Welter-Platz 5
50676, Köln
+49 (0) 221 / 29 83 12 80
mail@einmahl.de

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.